Wer ist in der Schweiz fürs Überladen von Lieferwagen verantwortlich und wer zahlt die Überladung?

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Wenn ich überladen bin, wer zahlt die Überladung. Und wer ist verantwortlich? Überladung Teil 10

VIDEO Teil 10: Wer ist fürs Überladen von Lieferwagen verantwortlich und wer zahlt die Überladung?

 

Video: Wenn ich überladen bin, wer zahlt die Überladung und wer ist verantwortlich? Schweiz - Überladung Teil 10

Sind Fahrer alleine verantwortlich, wenn das Gesamtgewicht eines Lieferwagens bis 3,5 Tonnen überschritten wird? Wer ist in der Schweiz dafür verantwortlich, dass ein Fahrzeug/Lieferwagen nicht überladen wird? Und wer muss eine Busse zahlen, wenn ein Lieferwagen überladen ist?

Bevor ein Transport oder eine Fahrt beginnt, muss sich der Fahrer davon überzeugen, dass das Fahrzeug für die Ladung geeignet und nicht überladen ist. Das Fahrzeug muss mit genügend Verankerungsmöglichkeiten ausgerüstet sein. Und das Gesamtgewicht (für Lieferwagen bis 3,5 Tonnen) darf nicht überschritten werden. Für die Lenkenden gilt, dass man sich an Gesamtgewichte halten muss und die Toleranzen nicht bis zum letzten Kilo ausnützen darf.

Tragen Vorgesetzte oder Auftraggeber eine Mitschuld beim Überladen?

Sind Fahrer alleine verantwortlich, wenn das Gesamtgewicht eines Lieferwagens bis 3,5 Tonnen überschritten wird? Primär sind Chauffeure für Ladungssicherung und Einhaltung des Gewichts verantwortlich.

Für Arbeitgeber oder Vorgesetzte kommt das Strassenverkehrsgesetz (SVG Art. 100) zum Tragen: Wer eine strafbare Handlung von Fahrzeuglenkern veranlasst oder nicht genügend verhindert, untersteht der gleichen Strafandrohung wie der Lenkende.

Wer beim Transport einen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (also Fahrzeuggewicht und Zuladung) überlädt, muss mit Busse oder Strafe bis hin zum Ausweisentzug rechnen: Bis 100 Kilo zu viel ist eine Ordnungsbusse von 100 Franken fällig. Ist ein Transporter bis zu fünf Prozent (175 kg) überladen, kostet dies 200 Franken.

Zwar gibt es in der Schweiz tatsächlich eine Toleranz (sog. Messtoleranz) von 3 Prozent – auch für Lieferwagen und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen. Doch diese dient in erster Linie dazu, allfällige Ungenauigkeiten beim Messen und bei Kontrollen zu kompensieren. Deshalb empfiehlt es sich nicht, die Messtoleranz auszureizen.

Besser fährt, wer beim Kauf eines neuen Lieferwagens bis 3,5 to auf maximale Nutzlast achtet. Baldinger Fahrzeugbau bietet für nahezu alle Marken in der Schweiz als Lieferwagen zugelassene Fahrzeuge mit der höchsten Nutzlast. Möglich ist dies dank Leichtbauweise und Innovationen im Fahrzeugbau und bei der Chassis-Konstruktion.

 

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