Lieferwagen, Transporter und leichte Nutzfahrzeuge haben gegenüber Lastwagen im Gütertransport einen grossen Vorteil: Wer mit Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen transportiert, muss keine Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen.
Der Nachteil: Lieferwagen sind rasch einmal überladen. Dabei gilt in der Schweiz von Gesetzes wegen, dass Fahrzeuge nicht überladen werden dürfen. So sieht es das Strassenverkehrsgesetz SVG Art. 30 vor.
Und ein Verstoss kann rasch einmal sehr teuer werden: Wer beim Transport einen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (also Fahrzeuggewicht und Zuladung) überlädt, muss mit Busse oder Strafe bis hin zum Ausweisentzug rechnen: Bis 100 Kilo zu viel ist eine Ordnungsbusse von 100 Franken fällig. Ist ein Transporter bis zu fünf Prozent überladen, kostet dies 200 Franken.
Zwar gibt es in der Schweiz eine Toleranz (sog. Messtoleranz) von 3 Prozent – auch für Lieferwagen und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen. Dennoch empfiehlt es sich nicht, diese auszureizen. Besser fährt, wer beim Kauf eines neuen Lieferwagens bis 3,5 to auf maximale Nutzlast achtet.
Baldinger Fahrzeugbau bietet für nahezu alle Marken in der Schweiz als Lieferwagen zugelassene Fahrzeuge mit der höchsten Nutzlast. Möglich ist dies dank Leichtbauweise und Innovationen im Fahrzeugbau und bei der Chassis-Konstruktion.
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